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	<title>Wissenswertes zur Pflege &#8211; Care Vita &#8211; Die Alternative zum Pflegeheim</title>
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	<description>Ihr ambulanter Pflegedienst für betreutes Wohnen</description>
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	<title>Wissenswertes zur Pflege &#8211; Care Vita &#8211; Die Alternative zum Pflegeheim</title>
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		<title>Wie sieht die Pflegeversorgung in betreuten Wohngemeinschaften aus?</title>
		<link>https://care-vita.de/2021/06/17/wie-sieht-die-pflegeversorgung-in-betreuten-wohngemeinschaften-aus/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dustin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jun 2021 09:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes zur Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[betreute Wohngemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[betreutes Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgung]]></category>
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					<description><![CDATA[In diesem Beitrag wird die pflegerische Versorgung innerhalb einer betreuten Wohngemeinschaft vorgestellt werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Betreute Wohngemeinschaften bieten in der Regel ein angenehmeres Lebensgefühl, als Pflegeheime, wie wir bereits in unserem <a href="https://care-vita.de/2021/04/23/was-ist-eine-betreute-wohngemeinschaft/" data-type="post" data-id="745">vergleichenden Beitrag über betreute Wohngemeinschaften als Alternative zu Pflegeheimen</a> gezeigt haben. </p>



<p>In diesem Beitrag soll nun die pflegerische Versorgung innerhalb einer betreuten Wohngemeinschaft vorgestellt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Welche Aufgaben hat der häusliche Pflegedienst in der betreuten Wohngemeinschaft?</strong></h2>



<p>Ein ambulanter Pflegedienst pflegt und betreut die Mitglieder der Wohngemeinschaft. Mieter der Wohngemeinschaft sind die Senioren und Seniorinnen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Aber auch Angehörige mit Vorsorgevollmacht oder gesetzliche Vertreter können im Auftrag der Senioren für diese den Wohnraum mieten. Der Pflegedienst ist somit verantwortlich für die Grundpflege, Behandlungspflege, Betreuung und gegebenenfalls hauswirtschaftliche Versorgung des einzelnen pflegebedürftigen Mieters. Die Aufgaben des Pflegedienstes sind individuelle Verrichtungen bei den einzelnen Pflegebedürftigen, über die der Pflegebedürftige seinen eigenen Vertrag mit dem Pflegedienst abschloss. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes sind Gäste in der Wohnung des Mieters der betreuten Wohngemeinschaft.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann ein Mieter der betreuten Wohngemeinschaft auch Leistungen der Tages- und Nachtpflege nutzen?</strong></h2>



<p>Hierzu erfolgt eine Antragstellung zur Überprüfung des Bedarfs durch den Pflegebedürftigen oder seinem gesetzlichen Vertreter. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft dann, ob die Pflege und Betreuung in der betreuten Wohngemeinschaft ohne die Leistungen einer Tages- und Nachtpflege nicht (mehr) sichergestellt ist. Ist dies der Fall, wird die zuständige Pflegekasse dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung folgen und zusätzlich die Leistungen der Tages- und Nachtpflege für den Pflegebedürftigen genehmigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was ist eine Präsenzkraft und welche Aufgaben hat sie?</strong></h2>



<p>Die Mitglieder der betreuten Wohngemeinschaft beauftragen gemeinschaftlich eine Person, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet. Diese Tätigkeiten werden in einer betreuten Wohngemeinschaft unabhängig von der pflegerischen Versorgung erbracht. Diese Person wird mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der Pflegekasse des Mieters mitgeteilt. Die Angaben zu den vereinbarten Aufgaben zwischen der betreuten Wohngemeinschaft und der Präsenzkraft sind erforderlich und werden mittels eines Vertrages vereinbart.</p>



<p>Der zusätzliche Entlastungsbetrag für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekasse (derzeit 125,- € monatlich, Stand Juni 2021) kann von jedem einzelnen Mitglied der Wohngemeinschaft für diese Leistung der Präsenzkraft eingesetzt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer bereitet das Essen zu und reinigt die Räume?</strong></h2>



<p>Die Mieter in einer betreuten Wohngemeinschaft leben selbstverantwortlich. Sie organisieren und gestalten den Alltag in der Wohngemeinschaft selbst und bestimmen beispielsweise, ob sie selbst für sich in Gemeinschaft kochen oder gemeinschaftlich die Gemeinschaftsräume reinigen. Sie können sich auch dafür entscheiden, dass ein Außenstehender diese Aufgaben übernehmen soll. Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft bringt seine Fähigkeiten und Fertigkeiten mit ein &#8211; so gut es kann &#8211; und leistet dies für die Gemeinschaft. Außerdem können deren Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche in der Wohngemeinschaft helfen und bestimmte Dienste leisten. Ist es den Mietern in der Wohngemeinschaft zum Teil oder gänzlich nicht mehr möglich, bedienen sie sich der Präsenzkraft oder einer Hauswirtschaftskraft, mit der sie zu den entsprechenden Aufgaben und Kosten im Vorfeld einen Vertrag schließen.</p>



<p>Bei Care Vita ist die Versorgung mit frischen Gerichten sowie die Reinigung der Räume in den Kosten bereits enthalten, sodass Sie oder Ihre Angehörige bestens versorgt sind. Mehr über die pflegerische Versorgung bei Care Vita erfahren sie über folgende Links für den jeweiligen Standort:</p>



<p><a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/werder" data-type="page">Pflege und Kosten am Standort Werder (Havel)</a></p>



<p><a href="https://care-vita.de/betreutes-wohnen-bei-care-vita/" data-type="page" data-id="148">Pflege und Kosten am Standort Rathenow</a></p>
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		<title>Wie finanziert sich eine betreute Wohngemeinschaft?</title>
		<link>https://care-vita.de/2021/05/26/wie-finanziert-sich-eine-betreute-wohngemeinschaft/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dustin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 May 2021 09:06:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes zur Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten einer betreuten Wohngemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Versorgung in einer betreuten Wohngemeinschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[Heute soll es in diesem Beitrag um die Kosten einer betreuten Wohngemeinschaft gehen. Dabei klären wir, wer welche Kosten an wen bezahlt und was für Zuschüsse ggf. genutzt werden können.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Eine betreute Wohngemeinschaft funktioniert anders, als ein Pflegeheim. Die Unterschiede zwischen diesen beiden Einrichtungsformen haben wir in <a href="https://care-vita.de/2021/04/23/was-ist-eine-betreute-wohngemeinschaft/" data-type="post" data-id="745">unserem Beitrag zu betreuten Wohngemeinschaften als Alternative zu Pflegeheimen </a>bereits behandelt.</p>



<p>Heute soll es in diesem Beitrag um die Kosten einer betreuten Wohngemeinschaft gehen. Dabei klären wir, wer welche Kosten an wen bezahlt und was für Zuschüsse ggf. genutzt werden können.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer bezahlt die Miete und trägt die Kosten zum Lebensunterhalt?</strong></h2>



<p>Die Miete beinhaltet die Kosten für die eigene Wohnfläche (Wohn-/Schlafraum) sowie die Kosten für einen Anteil der gemeinschaftlich genutzten Raumflächen (Gemeinschaftsraum mit Küche, Bäder). Die Mieter haben das Hausrecht für die Räumlichkeiten der Wohngemeinschaft. Sie können sich frei bewegen, die Wohngemeinschaft verlassen und Besuch empfangen, wie sie möchten.</p>



<p>Die Kosten für die Miete (inklusive Nebenkosten), Haushaltsgeld (Essen, Wäscheversorgung, Telefon, anteiligen Haushaltsbedarf, Anschaffungen in der Wohnung, Reparaturen) trägt der Mieter selbst. Dies wird oftmals über eine für die gesamte Wohngemeinschaft eingerichtete Haushaltskasse organisiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wofür ist eine Haushaltskasse in der Wohngemeinschaft da?</strong></h2>



<p>Die Mieter der betreuten Wohngemeinschaft führen eine gemeinsame Haushaltskasse (Konto). Aus dieser Haushaltskasse werden gemeinsame Ausgaben finanziert. Zu diesen gemeinsamen Ausgaben gehören insbesondere</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Kosten für die Lebenshaltung, wie Lebensmittel und andere, für den allgemeinen Gebrauch vorgesehen Dinge (z. B. Reinigungsmaterialien, Waschmittel, etc.),</li><li>Telefon- und Fernsehgebühren,</li><li>Haushaltsgeräte,</li><li>Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, sowie</li><li>Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Renovierungsarbeiten in Gemeinschaftsräumen, soweit sie im Rahmen des Mietrechts vom Mieter zu tragen sind.</li></ul>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer bezahlt die Pflegeleistungen in der betreuten Wohngemeinschaft?</strong></h2>



<p>Die Finanzierung der notwendigen Pflegeleistungen nach dem SGB XI (sprich: &#8222;Sozialgesetzbuch 11&#8220;) geschieht nach den jeweiligen Regelungen für die häusliche Pflege. Dabei stellt die Pflegekasse die sogenannte Sachleistung je nach Pflegegrad zur Verfügung und finanziert diese. Ergänzende Zusatzleistungen (Privatleistungen) trägt der Pflegebedürftige selbst oder gegebenenfalls bei Bedürftigkeit das zuständige Sozialamt.</p>



<p>Die Behandlungspflege nach SGB V wird ebenfalls nach den jeweils geltenden Bestimmungen durch den Pflegedienst mit den Krankenkassen abgerechnet.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Was bedeutet der Wohngruppenzuschlag und wer kann ihn beantragen?</strong></h2>



<p>Pflegebedürftige in einer betreuten Wohngemeinschaft haben Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag von 214,00 €. Den Antrag auf Wohngruppenzuschlag stellt der pflegebedürftige Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter bei seiner Pflegekasse. Hierfür gibt es bei den Pflegekassen ein entsprechendes Formular. Falls gewünscht unterstützen wir Sie bei diesem Antrag selbstverständlich gern. </p>



<p>Der Wohngruppenzuschlag wird gewährt, wenn</p>



<ul class="wp-block-list"><li>die häusliche pflegerische Versorgung der betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung erfolgt,</li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>regelmäßig drei und höchstens zwölf Personen zusammen wohnen,</li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>mindestens einer der Mieter Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen bezieht</li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>mindestens eine Person in der Wohngruppe ist, die von den Mitgliedern der Wohngruppe oder ihren gesetzlichen Vertretern gemeinschaftlich beauftragt wurde,</li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>die betreute Wohngemeinschaft anerkannt ist und den gesetzlichen und baulichen Bestimmungen entspricht und</li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>der Pflegebedürftige durch keine andere Versorgungsform versorgt wird, die den Leistungen eines Pflegeheimes oder einer Tagespflege für den Pflegebedürftigen entsprechen.</li></ul>



<p>Der Anbieter der betreuten Wohngemeinschaft macht den Pflegebedürftigen vor deren Einzug in die Wohngruppe in geeigneter Art und Weise darauf aufmerksam, dass diese Leistung durch ihn in der Wohngruppe nicht erbracht wird. Es besteht keine Vollversorgung analog eines Pflegeheimes. Die Versorgung der betreuten Wohngruppe erfolgt vielmehr durch die aktive Einbindung der eigenen Ressourcen der Mieter und des sozialen Umfeldes.</p>



<p>Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das also, dass sich die Bewohner bestmöglich gegenseitig unterstützen und so selbst dazu beitragen, dass sie weitestgehend selbständig bleiben. Zusätzlich helfen beispielsweise Angehörige im Alltag. sollte das nicht möglich oder nicht gewollt sein, können Pflegekräfte beauftragt werden. Diese müssen allerdings von den Bewohnern beauftragt und entsprechend auch bezahlt werden. Dies geschieht in der Regel über einen Pflegedienst, wobei der Umfang der Versorgung individuell mit den Bewohnern der Wohngemeinschaft abgestimmt wird.</p>



<p>Care Vita bietet in ihren betreuten Wohngemeinschaften beispielsweise eine Rundumversorgung zu konkurrenzfähigen Preisen an. Sollten Sie mehr darüber erfahren wollen, finden Sie mehr Informationen hierzu auf unseren Unterseiten für die Standorte <a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/werder/">Werder (Havel)</a> bzw. <a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/rathenow/">Rathenow</a>.</p>



<p><a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/werder/">Mehr Informationen zur Pflege am Standort Werder (Havel)</a></p>



<p><a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/rathenow/">Mehr Informationen zur Pflege am Standort Rathenow</a></p>
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		<title>Was ist eine betreute Wohngemeinschaft?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dustin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Apr 2021 14:26:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wissenswertes zur Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Alternative zum Pflegeheim]]></category>
		<category><![CDATA[betreute Wohngemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[betreutes Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[In unserem heutigen Beitrag möchten wir den Begriff "betreute Wohngemeinschaft" einmal näher beleuchten und Ihnen die Unterschiede zwischen einem Pflegeheim und einer betreuten Wohngemeinschaft näher bringen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bei der Suche nach der richtigen Pflegeeinrichtung für sich selbst oder Angehörige stößt man mittlerweile relativ schnell über den Begriff &#8222;betreute Wohngemeinschaft&#8220;. In unserem heutigen Beitrag möchten wir das Thema einmal näher beleuchten und Ihnen die Unterschiede zwischen einem Pflegeheim und einer betreuten Wohngemeinschaft näher bringen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzlicher Rahmen</h2>



<p>Durch die Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für betreute Wohngemeinschaften geregelt. Eine betreute Wohngemeinschaft ist eine junge, neue Wohnform für Senioren und hat nichts mit dem herkömmlichen Pflegeheim zu tun. Betreute Wohngemeinschaften scheinen eine optimale Versorgungsform für viele pflegebedürftige Senioren zu sein. Sie vereinen einen hohen Versorgungsstandard mit der eignen Häuslichkeit. Hier wird der Unterschied zwischen Mieter und Bewohner klar und deutlich. Durch die betreuten Wohngemeinschaften werden viele Ängste der Pflegebedürftigen &#8211; vor allem vor dem Einzug ins Pflegeheim &#8211; reduziert. Bisher richteten sich Wohngemeinschaften oftmals überwiegend an demenziell Erkrankte. Diese Wohnform ist jedoch grundsätzlich für jeden Pflegebedürftigen mit einem hohen Betreuungsaufwand oder einem hohen Pflegeaufwand sehr interessant. Die Wohngemeinschaften ermöglichen dem Mieter bis zu seinem Lebensende dort wohnen zu bleiben. Ein Umzug in ein Pflegeheim ist nicht notwendig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unterschiede zum Pflegeheim</h2>



<p>Immer wieder wählen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen den Weg in die Versorgung eines Pflegeheimes, weil aus ihrer Sicht eine ambulante, häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist. Häufig spielt dann nicht der Pflege-, sondern vielmehr der Betreuungsaufwand die ausschlaggebende Rolle für diese Entscheidung. Mit den betreuten Wohngemeinschaften hat sich jedoch die Chance eröffnet, die Pflegebedürftigen weiterhin versorgen und damit ein besseres Angebot als das klassische Pflegeheim machen zu können.</p>



<p>Der entscheidende Punkt ist, dass im Gegensatz zum Pflegeheim die Leistungen Miete und Pflege voneinander getrennt sind. Wer also in eine betreute Wohngemeinschaft zieht, schließt einen Mietvertrag und einen Pflegevertrag ab, die unabhängig voneinander bestehen.</p>



<p>Die Organisation der betreuten Wohngemeinschaft kann in zwei Formen erfolgen. Die Wohngemeinschaft kann einerseits selbstbestimmt geführt oder andererseits durch den verantwortlichen, ambulanten Pflegedienst organisiert werden. Bei selbstbestimmten betreuten Wohngemeinschaften werden zumeist Angehörige oder gesetzliche Betreuer der Mitglieder der Wohngemeinschaft als Sprecher und Handlungsbevollmächtigte gewählt, bestimmt und eingesetzt.</p>



<p>Die Mitglieder der Wohngemeinschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter entscheiden gemeinsam darüber, ob ein neuer Mieter in die Wohngemeinschaft aufgenommen wird und einmieten kann oder nicht. Außerdem bestimmen sie auch die Gestaltung und Ausstattung der gemeinschaftlichen Räume.</p>



<p>Außerdem wird bei betreutem Wohnen besonders auf die Privatsphäre der Bewohner geachtet: Eine Wohnung bzw. die Räumlichkeiten des Bewohners werden vom Pflegepersonal nur mit dessen Erlaubnis betreten.</p>



<p>Je nach Betreiber können die anfallenden Dienstleistungen besser &#8222;gepoolt&#8220; werden, wodurch hohe Kosteneinsparungen möglich sind im Vergleich zur 1:1 Betreuung. Dadurch sind betreute Wohngemeinschaften &#8211; je nach Betreiber &#8211; teilweise sogar beim Preis konkurrenzfähig zu Pflegeheimen &#8211; trotz besserer und angenehmerer Versorgung.</p>



<p>Durch all diese Punkte wird ein wesentlich &#8222;wohnlicheres&#8220; Ambiente geschaffen, was oft zu einer höheren allgemeinen Zufriedenheit beiträgt und die betreute Wohngemeinschaft eine echte Alternative zum Pflegeheim werden lässt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Interesse geweckt?</h2>



<p>Klingt das Konzept interessant für Sie? Suchen Sie vielleicht gerade sogar nach einem Pflegeplatz in <a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/werder/">Werder (Havel)</a> oder <a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/rathenow/">Rathenow</a>? Dann treten Sie mit uns gern in Kontakt. Wir beraten Sie selbstverständlich gerne kostenlos und unverbindlich.</p>



<p><a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/werder/">Mehr Informationen und Kontaktformular zum Standort Werder (Havel)</a></p>



<p><a href="https://care-vita.de/anfragen/betreutes-wohnen/rathenow/">Mehr Informationen und Kontaktformular zum Standort Rathenow</a></p>
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