Bei der Suche nach der richtigen Pflegeeinrichtung für sich selbst oder Angehörige stößt man mittlerweile relativ schnell über den Begriff „betreute Wohngemeinschaft“. In unserem heutigen Beitrag möchten wir das Thema einmal näher beleuchten und Ihnen die Unterschiede zwischen einem Pflegeheim und einer betreuten Wohngemeinschaft näher bringen.
Gesetzlicher Rahmen
Durch die Gesetzgebungen der einzelnen Bundesländer wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für betreute Wohngemeinschaften geregelt. Eine betreute Wohngemeinschaft ist eine junge, neue Wohnform für Senioren und hat nichts mit dem herkömmlichen Pflegeheim zu tun. Betreute Wohngemeinschaften scheinen eine optimale Versorgungsform für viele pflegebedürftige Senioren zu sein. Sie vereinen einen hohen Versorgungsstandard mit der eignen Häuslichkeit. Hier wird der Unterschied zwischen Mieter und Bewohner klar und deutlich. Durch die betreuten Wohngemeinschaften werden viele Ängste der Pflegebedürftigen – vor allem vor dem Einzug ins Pflegeheim – reduziert. Bisher richteten sich Wohngemeinschaften oftmals überwiegend an demenziell Erkrankte. Diese Wohnform ist jedoch grundsätzlich für jeden Pflegebedürftigen mit einem hohen Betreuungsaufwand oder einem hohen Pflegeaufwand sehr interessant. Die Wohngemeinschaften ermöglichen dem Mieter bis zu seinem Lebensende dort wohnen zu bleiben. Ein Umzug in ein Pflegeheim ist nicht notwendig.
Unterschiede zum Pflegeheim
Immer wieder wählen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen den Weg in die Versorgung eines Pflegeheimes, weil aus ihrer Sicht eine ambulante, häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist. Häufig spielt dann nicht der Pflege-, sondern vielmehr der Betreuungsaufwand die ausschlaggebende Rolle für diese Entscheidung. Mit den betreuten Wohngemeinschaften hat sich jedoch die Chance eröffnet, die Pflegebedürftigen weiterhin versorgen und damit ein besseres Angebot als das klassische Pflegeheim machen zu können.
Der entscheidende Punkt ist, dass im Gegensatz zum Pflegeheim die Leistungen Miete und Pflege voneinander getrennt sind. Wer also in eine betreute Wohngemeinschaft zieht, schließt einen Mietvertrag und einen Pflegevertrag ab, die unabhängig voneinander bestehen.
Die Organisation der betreuten Wohngemeinschaft kann in zwei Formen erfolgen. Die Wohngemeinschaft kann einerseits selbstbestimmt geführt oder andererseits durch den verantwortlichen, ambulanten Pflegedienst organisiert werden. Bei selbstbestimmten betreuten Wohngemeinschaften werden zumeist Angehörige oder gesetzliche Betreuer der Mitglieder der Wohngemeinschaft als Sprecher und Handlungsbevollmächtigte gewählt, bestimmt und eingesetzt.
Die Mitglieder der Wohngemeinschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter entscheiden gemeinsam darüber, ob ein neuer Mieter in die Wohngemeinschaft aufgenommen wird und einmieten kann oder nicht. Außerdem bestimmen sie auch die Gestaltung und Ausstattung der gemeinschaftlichen Räume.
Außerdem wird bei betreutem Wohnen besonders auf die Privatsphäre der Bewohner geachtet: Eine Wohnung bzw. die Räumlichkeiten des Bewohners werden vom Pflegepersonal nur mit dessen Erlaubnis betreten.
Je nach Betreiber können die anfallenden Dienstleistungen besser „gepoolt“ werden, wodurch hohe Kosteneinsparungen möglich sind im Vergleich zur 1:1 Betreuung. Dadurch sind betreute Wohngemeinschaften – je nach Betreiber – teilweise sogar beim Preis konkurrenzfähig zu Pflegeheimen – trotz besserer und angenehmerer Versorgung.
Durch all diese Punkte wird ein wesentlich „wohnlicheres“ Ambiente geschaffen, was oft zu einer höheren allgemeinen Zufriedenheit beiträgt und die betreute Wohngemeinschaft eine echte Alternative zum Pflegeheim werden lässt.
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