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Wir nehmen uns Zeit für die Pflege Ihrer Liebsten

Sie wissen noch nicht, wo Ihre Liebsten bestmöglich versorgt werden? Ob Sie sich für ein Pflegeheim oder eine Alternative dazu entscheiden sollen? Dann sind Sie hier genau richtig! Wir zeigen Ihnen die teils gravierenden Unterschiede und geben Ihnen alle Informationen an die Hand, die Sie benötigen, um eine Entscheidung treffen zu können.

Eigene 4 Wände

24/7 Betreuung

Faire Preise

Individuelle Pflege

Wofür steht Care Vita?

Bei Care Vita verstehen wir, dass jeder von uns eine eigene Geschichte hat, die uns prägt und definiert – von den ersten Schritten bis ins hohe Alter. Wir wissen, wie schwer der Gedanke wiegen kann, sein gewohntes Umfeld zu verlassen, wenn die Kräfte nachlassen und die Selbstständigkeit schwindet.

Deshalb setzen wir uns mit Herz und Hingabe dafür ein, eine liebevolle, respektvolle Pflege in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. 

Bei uns steht der Mensch mit all seinen Bedürfnissen, Wünschen und seiner einzigartigen Biografie im Mittelpunkt. 

Wir bieten eine Alternative zum Pflegeheim, die es Ihnen erlaubt, Ihre Selbstbestimmtheit zu bewahren, ohne auf Sicherheit und Gemeinschaft verzichten zu müssen. Gemeinsam gestalten wir einen Alltag, der von Verständnis, Würde und Lebensfreude geprägt ist. 


Care Vita – weil Zuhause mehr als ein Ort ist.

Für wen sind betreute Wohngemeinschaften (nicht) geeignet?

Das Wohnen in der gewohnten Umgebung wird zur Qual, weil die täglich notwendigen Aktivitäten immer weniger zu bewältigen sind? Pflege wird nötig, aber der Gedanke an ein Leben im Pflegeheim ist schwer zu ertragen?
Dann sind betreute Wohngemeinschaften eine hervorragende Alternative. Im Unterschied zum betreuten Wohnen zielen Wohngemeinschaften mehr auf Gemeinschaft ab. Bei einer 24-Stunden-Betreuung an 7 Wochentagen ist hier die weitgehende Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit das Ziel. 

Sind Sie gern unter Menschen?

In einer betreuten Wohngemeinschaft befindet sich ein großzügiger Gemeinschaftsraum mit Platz für gemeinsame Aktivitäten, Gespräche, Betreuungsmaßnahmen, Kochen, backen, gemeinsame Mahlzeiten, Feiern u. v. m.

Auf diese Weise wird einer drohenden sozialen Isolation optimal entgegengewirkt. In Wohngemeinschaften finden sich also „pflegebedürftige Gleichgesinnte“ denen weitgehende Selbstbestimmtheit und Gemeinschaft wichtig sind. Dabei hat jedes Mitglied durch sein eigenes Apartment Rückzugsmöglichkeit und Privatsphäre!
Wenn soziale Interaktion als nicht so wichtig empfunden wird und die Privatsphäre im Vordergrund steht, sollte die Wahl eher auf betreutes Wohnen und nicht auf betreute Wohngemeinschaften abzielen.

Wollen Sie regelmäßig, aber nicht immer mithelfen?

In unseren Wohngemeinschaften kochen viele Bewohnenden trotz vorhandenem Koch gern mit oder helfen beim Putzen – nicht, weil sie es müssten, sondern weil sie aktiv bleiben wollen. Ein „Hotelcharakter“ kommt aber in keinem Fall auf. Darauf achten auch unsere Pflegekräfte, weil bei uns der Erhalt der Selbständigkeit immer im Vordergrund steht.

Zusammenfassung

Unterschiede zwischen einem Pflegeheim
und dem betreuten Wohnen bei Care Vita

(Für eine bessere Übersicht der Tabelle, drehen Sie Ihr Mobilgerät bitte ins Querformat)


Betreutes Wohnen
bei Care Vita

Pflegeheim

Niedriger Betreuungsschlüssel? (=weniger als 10 Pflegebedürftige pro Pflegekraft)

In der Regel mehr als doppelt so hoch

Werden individuelle Wünsche berücksichtigt?

Aufgrund der festen Abläufe und Strukturen können individuelle Wünsche in der Regel nicht berücksichtigt werden

Regelmäßige Ausflüge und organisierte Freizeitaktivitäten

Nur wenige Pflegeheime bieten ein zusätzliches Freizeitangebot mit Ausflügen an.

Zufriedene und motivierte Pflegekräfte

Schlechter Betreuungsschlüssel = hohe Arbeitsbelastung = überlastete, unmotivierte Pflegekräfte

Pflegerische Versorgung und mehrere Mahlzeiten (inkl. mindestens einer warmen)

Ohne Zuzahlung möglich

Gute Pflege ist vor allem in den letzten Jahren in Deutschland leider immer teurer geworden. Dafür sind vor allem gesetzliche Vorgaben verantwortlich. Gute oder zumindest ausreichende Pflege ist deshalb ohne Zuzahlung mittlerweile kaum noch möglich.

Gern prüfen wir für Sie jedoch, ob Ihnen das Sozialamt unter die Arme greifen würde.

Sind Sie selbst der Hausherr/die Hausherrin?

Als pflegebedürftige Person mieten Sie bei Care Vita eine Wohnung oder ein Apartment in einer betreuten Wohngemeinschaft an. Hier sind ausschließlich SIE Hausherr bzw. Hausherrin.

In Pflegeheimen ist der Betreiber Hausherr und macht entsprechende Vorgaben – häufig wohnt man dort in Mehrbettzimmern

Können Sie Ihre eigenen Möbel mitnehmen?

Ist "Pflege nach Bedarf" möglich?

Sie entscheiden, welche Dienstleistungen Sie wahrnehmen möchten und zahlen entsprechend auch nur dafür.

In einem Pflegeheim gibt es nur das "Komplettpaket" und das bekommen alle Pflegebedürftige


Betreutes Wohnen
bei Care Vita

Pflegeheim

Niedriger Betreuungsschlüssel? (=weniger als 10 Pflegebedürftige pro Pflegekraft)

In der Regel mehr als doppelt so hoch

Werden individuelle Wünsche berücksichtigt?

Aufgrund der festen Abläufe und Strukturen können individuelle Wünsche in der Regel nicht berücksichtigt werden

Regelmäßige Ausflüge und organisierte Freizeitaktivitäten

Nur wenige Pflegeheime bieten ein zusätzliches Freizeitangebot mit Ausflügen an.

Zufriedene und motivierte Pflegekräfte

Schlechter Betreuungsschlüssel = hohe Arbeitsbelastung = überlastete, unmotivierte Pflegekräfte

Pflegerische Versorgung und mehrere Mahlzeiten (inkl. mindestens einer warmen)

Ohne Zuzahlung möglich

Gute Pflege ist vor allem in den letzten Jahren in Deutschland leider immer teurer geworden. Dafür sind vor allem gesetzliche Vorgaben verantwortlich. Gute oder zumindest ausreichende Pflege ist deshalb ohne Zuzahlung mittlerweile kaum noch möglich.

Gern prüfen wir für Sie jedoch, ob Ihnen das Sozialamt unter die Arme greifen würde.

Gute Pflege ist vor allem in den letzten Jahren in Deutschland leider immer teurer geworden. Dafür sind vor allem gesetzliche Vorgaben verantwortlich. Gute oder zumindest ausreichende Pflege ist deshalb ohne Zuzahlung mittlerweile kaum noch möglich.

Gern prüfen wir für Sie jedoch, ob Ihnen das Sozialamt unter die Arme greifen würde.

Sind Sie selbst der Hausherr/die Hausherrin?

Als pflegebedürftige Person mieten Sie bei Care Vita eine Wohnung oder ein Apartment in einer betreuten Wohngemeinschaft an. Hier sind ausschließlich SIE Hausherr bzw. Hausherrin.

In Pflegeheimen ist der Betreiber Hausherr und macht entsprechende Vorgaben – häufig wohnt man dort in Mehrbettzimmern

Können Sie Ihre eigenen Möbel mitnehmen?

Ist "Pflege nach Bedarf" möglich?

Sie entscheiden, welche Dienstleistungen Sie wahrnehmen möchten und zahlen entsprechend auch nur dafür.

In einem Pflegeheim gibt es nur das "Komplettpaket" und das bekommen alle Pflegebedürftige

Geschichten unserer Bewohnenden

Die Kinder machten sich darüber Gedanken, wie sie die Mutter im Alltag unterstützen könnten. Es wurde überlegt, dass die Mutter zu einer der Töchter oder in ein Heim zieht. In Premnitz in ein „Heim“ zu ziehen, kam für sie jedoch nicht infrage. Den Töchtern wollte Frau Klein aber auch nicht zur Last fallen. Es wurde also nach einer alternativen Wohnform gesucht, in der sie so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann und trotzdem notwendige Hilfe in Anspruch nehmen kann. 

So wurden sie auf die Seniorenresidenz aufmerksam und Frau Klein zog nach dem Besichtigungstermin mit ihrem Kater Felix (was ihr sehr wichtig war) in ihr neues Zuhause. Sie sagt dazu „Und ich habe diese Entscheidung bis heute nicht bereut!“

Frau Klein freut sich, dass sie nicht allein ist! Denn ich wollte nicht in die Fremde und auch nicht allein in einem Heim leben. Hier sind meine Lieben in der Nähe.“

Frau Klein (Name geändert), 89 Jahre alt, lebt seit Anfang 2022 in der Seniorenresidenz Rathenow

Und das sagt die Familie:

WIr sind froh, dass unsere Mutter in der Seniorenresidenz ein neues Zuhause gefunden hat. Sie erfährt hier notwendige Unterstützung und Pflege in allen Dingen des täglichen Lebens.

Wir als Kinder wissen immer kompetente Ansprechpartner an der Seite unserer Mutter und an unserer Seite. Vielen Dank dafür!

Was können Sie von "betreutem Wohnen" erwarten?

Betreutes Wohnen heißt selbstbestimmtes Leben im eigenen Wohnraum. Dieses Leben wird durch einen Pflegedienst betreut, der eine „Gastrolle“ hat und in diesem Rahmen Pflege und Betreuung anbietet. Professionelle Pflege fördert Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit. Ziel ist die möglichst lange Erhaltung der Fähigkeiten des/der zu Pflegenden. Hier wird der Unterschied zu Dienstleistungen im Hotelbetrieb deutlich. Ein Hotel bietet Dienstleistungen an, die den Gästen selbstständig ausführbare Aktivitäten abnehmen und somit einer Selbstständigkeit entgegenwirken. Über längere Zeit führt dies zu einem schnelleren Verlust der eigenen Fähigkeiten. In diesem Sinne ist zu beachten:
Betreutes Wohnen oder betreute Wohngemeinschaften haben zum Vorteil ihrer Bewohner keinen „Hotelcharakter“!

Care Vita ist DIE Alternative zum Pflegeheim

Die 3 gravierendsten Unterschiede

Fremd- oder selbstbestimmt?

Die Vielzahl der zu pflegenden Personen macht es im Pflegeheim nötig, sämtliche Abläufe klar zu strukturieren. Diese vorgegebene Struktur bestimmt den gesamten Tagesablauf der Bewohnenden. Pflege findet quasi „am Fließband“ statt. Für Individualität, eigene Wünsche und Vorlieben bleibt da wenig Platz.
Anders sieht es im betreuten Wohnen bzw. in betreuten Wohngemeinschaften aus. Als Mieter Ihrer eigenen vier Wände bestimmen SIE den Tagesablauf!
Länger schlafen? Früher duschen? Mal wieder Ihr Lieblingsgericht essen? Bei uns kein Problem! Wir als Pflegedienst sind bei Ihnen zu Gast und richten unsere Abläufe danach aus. 

Viele Pflegebedürftige oder viel Zeit?

Gute Pflege erfordert genügend Mitarbeiter! Eine Kennzahl, die diesbezüglich für Transparenz sorgt, ist der sogenannte "Betreuungsschlüssel". Dieser zeigt auf, wie viele Pflegebedürftige durchschnittlich durch eine Pflegekraft versorgt werden. Mitarbeitende in Pflegeheimen haben im Vergleich zu den durch Care Vita betreuten Wohnungen und Wohngemeinschaften in der Regel mehr als doppelt so viele Pflegebedürftige zu versorgen.
Damit haben unsere Pflegekräfte für jede Person mindestens doppelt so viel Zeit.

Ein Ort, wo Pflegekräfte gern sind...

Wer kennt das nicht? Die Dame an der Kasse ist unhöflich, also geht man dort nicht mehr einkaufen. Der Keller im Restaurant um die Ecke ist genervt, also geht man dort nicht mehr essen. Unzufriedenen, frustrierten Mitarbeitenden wird es selten gelingen, motiviert Ihrer Arbeit nachzugehen. Das ist bei Mitarbeitenden in der Pflege nicht anders und die Pflegebedürftigen bekommen es zu spüren. Wir bei Care Vita wissen das und haben es uns darum zur Aufgabe gemacht, Arbeitsbedingungen zu schaffen, unter denen die Mitarbeitenden gerne zur Arbeit kommen. Ziel ist es, Brandenburgs attraktivster Arbeitgeber zu werden. Die Freundlichkeit der im Idealfall gut gelaunten Mitarbeitenden kann deshalb auch ein Kriterium für einen gut gewählten Pflegeplatz sein: Gute Pflege durch zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

...noch nicht überzeugt?

Wie wäre es mit einem Einblick in den Standort Deetz?

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in unseren Alltag bekommen

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet "SGB V" und "SGB XI"?

"SGB" steht für das "Sozialgesetzbuch". Es umfasst jedoch mehrere Bücher zu verschiedenen sozialen Themen. Die folgenden Buchstaben stehen deshalb für das jeweilige Buch. "V" steht für die römische 5 und "XI" für die römisch 11. 

Das 11. Buch regelt die notwendigen Pflegeleistungen. Die Pflegekasse stellt hier je nach Pflegegrad die sogenannte Sachleistung zur Verfügung und finanziert diese. Es werden allerdings auch ergänzende Zusatzleistungen ("Privatleistungen") definiert, die der oder die Pflegebedürftige selbst oder ggf. bei Bedürftigkeit das zuständige Sozialamt trägt.

Im 5. Buch wird die Behandlungspflege geregelt. Diese wird nach den jeweiligen geltenden Bestimmungen durch den jeweiligen Pflegedienst mit den Krankenkassen direkt abgerechnet.

Was bedeutet "Verhinderungspflege" und bieten Sie das an?

Die Verhinderungspflege ist im 11. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) definiert. Sie bezeichnet die zeitweise Pflege einer pflegebedürftigen Person, wenn sich normalerweise Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen um die Pflege kümmern, dies jedoch wegen Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend nicht tun können. 

Je nach Standort bieten wir die Verhinderungspflege an. Bitte sprechen Sie hierüber mit Ihrer Ansprechperson bei Care Vita.

Was ist eine Präsenzkraft und welche Aufgaben hat sie?

Die Mitglieder der betreuten Wohngemeinschaft beauftragen gemeinschaftlich eine Person, die allgemeine organisatorische, verwaltende, betreuende oder das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet. Diese Tätigkeiten werden in einer betreuten Wohngemeinschaft unabhängig von der pflegerischen Versorgung erbracht. Diese Person wird mit Namen, Anschrift und Telefonnummer der Pflegekasse des Mieters mitgeteilt. Die Angaben zu den vereinbarten Aufgaben zwischen der betreuten Wohngemeinschaft und der Präsenzkraft sind erforderlich und werden mittels eines Vertrages vereinbart.


Der zusätzliche Entlastungsbetrag für die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegekasse (derzeit 125,- € monatlich) kann von jedem einzelnen Mitglied der Wohngemeinschaft für diese Leistung der Präsenzkraft eingesetzt werden. Ihr Pflegedienst Care Vita rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab.


Zumeist sind es die Angehörigen und gesetzlichen Vertreter, die sich regelmäßig treffen, um über wichtige Aufgaben zu beraten und Entscheidungen zu fällen, die im Sinne der Mitglieder der Wohngemeinschaft sind. Sie setzen sich somit für die Interessen der Wohngemeinschaft ein und vertreten diese gegenüber dem Vermieter, dem Pflegedienst und anderen Institutionen.

Wie viele Pflegebedürftige werden bei Ihnen je Pflegekraft ca. versorgt?

Je nach Schicht werden zwischen 7 und 10 Pflegebedürftige von jeder Pflegekraft bei uns versorgt. Damit müssen sich unsere Pflegekräfte um weniger als die Hälfte der Pflegebedürftigen kümmern, um die sich Pflegekräfte in Pflegeheimen in der Regel kümmern müssen. So bleibt bei uns mehr Zeit für eine gründliche Pflege sowie das genauso wichtige Zwischenmenschliche.


Diese Zeit können unsere Pflegekräfte in eine sorgfältigere Pflege und die zwischenmenschliche Beziehung stecken. Gespräche mit "der jüngeren Generation" tut unseren Bewohnenden mindestens genauso gut, wie die Gespräche mit gleichaltrigen.

Wie setzt sich die nötige Zuzahlung zusammen?

Die notwendige Zuzahlung unterteilt sich in drei Bereiche:

1. Miete inklusive Nebenkosten für das eigene Apartment mit Bad und Nutzung der Gemeinschaftsflächen. Die Miete wird direkt in den Vermieter gezahlt.

2. Die Wohngemeinschaft hat ein eigenes Haushaltskonto eingerichtet, um den Lebensunterhalt wie Lebensmittel, Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien und auch Veranstaltungen zu finanzieren.

3. Betreuungspauschale für die 24-Stunden-Betreuung durch den Pflegedienst. Zur Betreuungspauschale (abhängig vom individuellen Pflegeaufwand) werden noch Investitionskosten in Abhängigkeit vom Pflegegrad berechnet. Dieser beträgt aktuell 2,7 %.

Durch die gemeinsame Nutzung eines Pflegedienstes vor Ort durch mehrere Pflegebedürftige sowie Entlastungsbeträge der Pflegekasse und anderen Sozialleistungs-Töpfen ist die Zuzahlung beim betreuten Wohnen ähnlich hoch, wie bei einem vergleichbaren Pflegeheim – bei wesentlich mehr Selbstbestimmung, Abwechslung und Zuwendung durch unsere Pflegekräfte.

Das ist doch aber bestimmt sehr teuer, oder nicht?

Durch die Umsetzung unseres Konzepts und der Möglichkeit verschiedene Fördertöpfe nutzen zu können, ist unser Konzept in der Regel preislich in einem ähnlichen Rahmen, wie ein vergleichbares Pflegeheim – bei deutlich besserer Pflege.


Wie viel die Unterkunft und Verpflegung letztendlich kostet, hängt – anders, als bei einem Pflegeheim – jedoch vor allem auch davon ab, wie umfangreich die benötigte Pflege ist. Auch der vorliegende Pflegegrad wird berücksichtigt und senkt ggf. die nötige, eigene Zuzahlung durch Leistungen der Pflegekasse. 


Näheres zu Ihrem individuellen Fall können wir Ihnen deshalb leider erst nach einem persönlichen Gespräch sagen, nachdem wir uns einen Überblick über die gesundheitliche Verfassung der infrage stehenden Person verschafft haben.

Wie wird Wäschewaschen und Reinigung gehandhabt, wenn es sich um die "eigenen 4 Wände" handelt?

Gern übernehmen wir für Sie in regelmäßigen Abständen das Waschen Ihrer Wäsche oder das Reinigen Ihrer Räumlichkeiten. Näheres hierzu wie Preise und mögliche Intervalle erfahren Sie sehr gern von unseren Ansprechpersonen am jeweiligen Standort.

Können wir uns die Einrichtung einmal vorher ansehen?

Selbstverständlich, wir empfehlen es auch dringend. Bitte sprechen Sie hierzu unsere jeweilige Ansprechperson an. Diese wird sich schnellstmöglich nach Ihrer Anfrage bei Ihnen melden.


Anschließend vereinbaren Sie einen Termin zur Besprechung und Besichtigung. Hier können Sie sich dann einen genauen Überblick über die Einrichtung, unsere Pflegekräfte und die umliegende Gegend verschaffen.

Wie wird die Zusammenarbeit mit Ärzten oder Therapeuten koordiniert?

Der Kontakt mit den Ärzten gestaltet sich immer entlang dessen, was Sie sich wünschen. Generell ist die vorherige Zustimmung des Patienten notwendig, um als Pflegedienst direkte Rückmeldung vom Arzt zu erhalten. Diese entbindet den Arzt von seiner Schweigepflicht. Wenn dies geschehen ist, steht einer direkten Befundübermittlung und damit einer zeitnahen Umsetzung etwaiger Konsequenzen nichts im Weg. Neu eingezogene Bewohnende haben in der Regel ihren eigenen Hausarzt. Wenn, etwa durch örtliche Veränderung, ein Festhalten am bisherigen Hausarzt keinen Sinn für den Bewohnenden ergibt, können wir in der Phase der Neuorientierung einen "ortsnahen" Arzt vermitteln, der inzwischen viele unserer Bewohnenden betreut. In beiden Fällen (eigener Hausarzt oder neuer Hausarzt) ist eine bestmögliche Zusammenarbeit zwischen Care Vita und Arzt in allseitigem Interesse selbstverständlich. Die Intensität dieser Zusammenarbeit (inklusive Befundübermittlung) bestimmen jedoch immer Sie.

Ist diese Zusammenarbeit NICHT GEWÜNSCHT, liegt die Übermittlung von Befunden oder Arztbriefen in der Verantwortung des Bewohnenden bzw. der jeweiligen Angehörigen. Zu bedenken ist dabei jedoch, dass optimale Pflege nur dann möglich ist, wenn der/die Pflegende über wichtige Gesundheitsaspekte informiert ist. Pflege ist immer ein Abstimmungsprozess zwischen der professionellen Sicht des/der Pflegenden und den Bedürfnissen des/der zu pflegenden Person – letztendlich ist jedoch das weitgehend selbstbestimmte Leben des Bewohners einer der Punkte, die das betreute Wohnen vom Pflegeheim unterscheidet.

Die Kooperation mit Therapeuten gestaltet sich entsprechend.

Kümmern Sie sich auch um demenzerkrankte Pflegebedürftige?

In unseren Einrichtungen können wir uns auch um demenziell erkrankte Personen kümmern, sofern keine Hin- oder Weglauftendenz besteht. Unsere Einrichtungen sind allesamt wunschgemäß und konzeptbedingt offen, sodass wir hier nicht für die Sicherheit solcher Personen garantieren könnten.

Beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung von Geldern für die Pflege?

Sämtliche, von uns erbrachten Pflegeleistungen, die direkt mit der Pflege- oder Krankenkasse abgerechnet werden können, rechnen wir auch direkt mit diesen Kassen ab, sofern Sie sich für uns entscheiden. Damit dies reibungslos funktioniert, müssen im Vorfeld selbstverständlich alle Formalitäten geklärt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gern. Sollten Sie außerdem für den Zuzahlungsanteil finanzielle Unterstützung durch das Sozialamt benötigen, helfen wir Ihnen hierbei ebenfalls sehr gern.

Geschichten unserer Bewohnenden

„Nach dem Tod meiner Frau konnte ich nicht mehr alleine zu Hause bleiben. Ich kann doch nicht kochen und alleine bin ich auch!“ 

Das bewog ihn, sich Gedanken nach einer alternativen Wohnform zu machen, denn eine adäquate Versorgung war im häuslichen Bereich nicht mehr gegeben. Als sich die Möglichkeit bot, ein Appartement in der Seniorenresidenz mit einer zusätzlichen ambulanten Pflege zu bekommen, entschied sich Herr Fröhlich zu diesem Schritt. Während der pflegerischen und zusätzlichen Betreuung arbeiteten die Mitarbeitenden sehr emphatisch und motivierend mit ihm. So konnte er sich langsam wieder Schritt für Schritt ins soziale Leben der Wohngemeinschaft integrieren. Er entwickelte sein Selbstbewusstsein zurück und erkannte schon verloren geglaubte Ressourcen wieder.

Die Gruppenangebote und Einzelbetreuungen nimmt er inzwischen sehr gerne wahr und nimmt an Feierlichkeiten der WG rege teil. Besonders gerne spielt Herr Fröhlich das Brettspiel Dame und Rummikub, aber auch alle Bewegungsangebote mit Bällen und Luftballons sowie Denksportaufgaben machen ihm Spaß. Früher spielte er gerne mit seiner Spielekonsole.

Das Gemeinschaftsleben wirkt sich merklich positiv auf ihn aus, denn er hat inzwischen selbstständig soziale Kontakte geknüpft. So spielt er z. B. mit einer Bewohnerin Rummikub und findet sich regelmäßig beim Kartoffelschälen in der Cafeteria ein. Er führt unterhaltsame Gespräche und ist immer für kleine Späße offen.

Herr Fröhlich (Name geändert), 74 Jahre alt, lebt seit Juli 2021 in der Seniorenresidenz Rathenow

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